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Strafvollzug

Mauern schüzen nicht vor HIV und AIDS

Das Virus macht ganz sicher nicht vor dem Strafvollzug halt. Viele Beratungs- und Hilfsangebote scheitern aber an den Mauern, jenen aus Stein und jenen, die das Regelwerk des Strafvollzuges darstellen kann. Zugleich ist die medizinische Versorgung innerhalb des Strafvollzuges eine andere als außerhalb.

Die zwangsweise Unterbringung ist untrennbar mit dem Misstrauen der Gefangenen gegenüber den (gesundheitsspezifischen) Angeboten der Justizvollzugsanstalten verkettet. Daher ist die Begleitung durch externe Personen, wie es durch AIDS-Hilfe praktiziert wird, nach wie vor notwendig.

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