Stuttgart – Die Landesregierung Baden-Württemberg hat Mitte Oktober darüber beraten, wie sie die diamorphingestützte Substitution auf Landesebene umsetzen kann. Als Ergebnis soll die baden-württembergische Arbeits- und Sozialministerin Monika Stolz (CDU) bis zum 30. Juni 2010 ein Konzept mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Kommunalen Landesverbänden konkretisieren und Vorschläge zu Standorten und Trägerschaft entwickeln.
„Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitution ist ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch für Schwerstabhängige geschaffen worden, der nun auf Landesebene mit der gebotenen Sorgfalt umgesetzt werden muss“, sagte Stolz. Dabei sei von zentraler Bedeutung, dass der Missbrauch von Diamorphin sicher ausgeschlossen werde.
Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales sollen Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heilbronn, Stuttgart, Singen, Ulm, Ravensburg und Tübingen/Reutlingen Standorte für die Substitution sein.
Die Ministerin hob zudem hervor, dass auf Bundesebene noch wichtige Voraussetzungen fehlen. So müsse beispielsweise der Gemeinsame Bundesausschuss darüber entscheiden, ob und in welcher Weise die Krankenkassen die diamorphingestützte Substitution bezahlen.
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38580/Baden-Wuerttemberg_will_Konzept_zur_Diamorphin-Substitution_erarbeiten.htm, 21.10.2009