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Vertrieb und Durchführung von HIV-Schnelltest gesetzlich neu geregelt

ür den HIV-Schnelltest ist nun geregelt, dass die Test-Kits zukünftig generell nur noch an Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie an die Deutsche AIDS-Hilfe und Gesundheitsbehörden abgegeben werden dürfen. Festgeschrieben ist außerdem, dass eine ärztliche Beratung sichergestellt sein muss. Den Internet-Handel mit HIV-Tests wird die Regelung nicht unterbinden können. Sie kann aber dazu beitragen, die Qualität des HIV-Tests als wichtiges Mittel der Prävention zu sichern.

Die DAH hatte in der Vergangenheit immer wieder vor HIV-Heimtests aus dem Internet gewarnt, die i.d.R. über ausländische Anbieter ausgeliefert werden: Testverfahren, die eine HIV-Infektion nachweisen können, gehören in die Hände von Fachleuten und sind nicht für den häuslichen Gebrauch geeignet. Auch die notwendige individuelle Beratung und Interpretation des Ergebnisses ist im privaten Umfeld nicht gegeben. Bereits kleine Fehler bei der Anwendung können falsche Testergebnisse mit erheblichen Folgen für die oder den Getesteten zur Folge haben. Diese neue gesetzliche Regelung ist daher ausdrücklich zu begrüßen.

Auskunft über den HIV-Test geben z.B. die Beraterinnen und Berater der Aidshilfen unter der bundeseinheitlichen Telefonberatungsnummer 0180-33 19411 oder online unter www.aidshilfe-beratung.de.

Quelle

Jörg Litwinschuh, DAH, 21.06.2009

http://www.aidshilfe.de/

  
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